Ratgeber/Psychotherapie auf Krankenschein

Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich — Kassenplatz & Kostenzuschuss 2026

Psychotherapie ist in Österreich eine Kassenleistung — aber der Weg dorthin ist oft verwirrend. Kassenplatz, Kostenzuschuss, Bewilligung, Wartelisten: Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie du kassenfinanzierte Psychotherapie bekommst — bei ÖGK, SVS, BVAEB und allen anderen Trägern.

Auf einen Blick

In Österreich hast du Anspruch auf Psychotherapie über die Krankenkasse. Entweder über einen Kassenplatz (kostenlos, lange Wartezeiten) oder als Kostenzuschuss (~33 € bei ÖGK). Du brauchst eine ärztliche Überweisung mit Diagnose. Die Kasse bewilligt zunächst 10 Sitzungen, danach Verlängerung möglich.

Kassenplatz vs. Kostenzuschuss — Was ist der Unterschied?

In Österreich gibt es zwei Wege zu kassenfinanzierter Psychotherapie. Der Unterschied ist entscheidend für dein Budget:

Kassenplatz (volle Kostenübernahme)

Bei einem Kassenplatz rechnet dein:e Therapeut:in direkt mit der Krankenkasse ab. Du zahlst nichts — weder Selbstbehalt noch Vorleistung. Das ist die günstigste Option, aber die Wartezeiten sind lang.

Kostenzuschuss (Teilrückerstattung)

Wenn du keinen Kassenplatz findest, kannst du zu einem/einer Wahltherapeut:in gehen. Du zahlst die Sitzung selbst (typisch 80-150 €) und reichst die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein. Du bekommst einen fixen Betrag zurück:

Kostenzuschuss pro Sitzung (Stand 2026):

  • ÖGK (ehemals GKK): ca. 33,70 € (Einzeltherapie 50 Min)
  • SVS (Selbständige): ca. 46,60 €
  • BVAEB (Beamte, Eisenbahner): ca. 46,60 €
  • KFA (Wiener Gemeindebedienstete): bis zu 80 % der Kosten

In der Praxis zahlst du bei Wahltherapeut:innen also ca. 50-120 € pro Sitzung selbst. Manche Therapeut:innen bieten Sozialtarife an — frag aktiv danach.

Schritt für Schritt zum Kassenplatz

So kommst du in Österreich zu kassenfinanzierter Psychotherapie:

  1. Ärztliche Überweisung holen: Geh zu deinem Hausarzt/deiner Hausärztin oder einem/einer Psychiater:in. Du brauchst eine schriftliche Bestätigung mit Diagnose (ICD-10-Code) und Therapieempfehlung.
  2. Therapeut:in mit Kassenvertrag suchen: Über CheckPsy.at kannst du gezielt nach Therapeut:innen mit Kassenplatz filtern. Auch die Therapeutenlisten der ÖGK, SVS und BVAEB sind hilfreich.
  3. Erstgespräch vereinbaren: Ruf bei mehreren Therapeut:innen an und lass dich auf Wartelisten setzen. Viele bieten ein kostenloses telefonisches Vorgespräch an.
  4. Bewilligungsantrag stellen: Nach dem Erstgespräch stellt dein:e Therapeut:in den Antrag bei der Krankenkasse. Die Kasse bewilligt zunächst 10 probatorische Sitzungen.
  5. Therapie beginnen: Nach der Bewilligung kannst du starten. Ab der 11. Sitzung wird ein Verlängerungsantrag gestellt — in der Regel eine Formsache.
Tipp: Lass dich auf mehrere Wartelisten gleichzeitig setzen. Frag auch bei Vereinen und Therapiezentren an (z.B. ÖAGG, ÖGWG, Caritas Therapie) — dort sind Kassenplätze oft leichter verfügbar als bei Einzeltherapeut:innen.

Ablauf bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Die ÖGK ist die größte Krankenkasse Österreichs und versichert rund 7,4 Millionen Menschen. So funktioniert der Zugang zur Psychotherapie:

Kassenplatz bei der ÖGK

Kostenzuschuss bei der ÖGK

Psychotherapie bei SVS & BVAEB

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)

Die SVS versichert Selbständige, Gewerbetreibende und Landwirt:innen. Der Kostenzuschuss ist höher als bei der ÖGK:

BVAEB (Versicherung öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen & Bergbau)

Die BVAEB bietet vergleichsweise gute Konditionen für Psychotherapie:

Vereinstherapie — Der schnellere Weg zum Kassenplatz

Wusstest du, dass es neben Einzeltherapeut:innen auch Therapievereine mit Kassenverträgen gibt? Dort sind die Wartezeiten oft deutlich kürzer — manchmal nur wenige Wochen statt Monate.

Vereinstherapie ist qualitativ gleichwertig — die Therapeut:innen haben dieselbe Ausbildung. Du kannst dich bei Vereinen und Einzeltherapeut:innen gleichzeitig auf Wartelisten setzen lassen.

Wartezeiten & Tipps zur Überbrückung

Die Wartezeiten auf einen Kassenplatz sind das größte Problem im österreichischen System. So kannst du die Zeit überbrücken:

Wartezeiten nach Region (Richtwerte):

  • Wien: 3-6 Monate (viele Therapeut:innen, aber auch viel Nachfrage)
  • Graz, Linz, Salzburg: 3-9 Monate
  • Innsbruck, Klagenfurt: 4-12 Monate
  • Ländliche Gebiete: 6-12+ Monate (geringere Versorgungsdichte)

Antragstellung: Was du brauchst

Für die Bewilligung von Kassentherapie brauchst du:

  1. Ärztliche Überweisung: Vom Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt für Psychiatrie — mit ICD-10-Diagnose und Therapieempfehlung
  2. Erstgespräch beim Therapeuten: Dein:e Therapeut:in beurteilt die Behandlungsnotwendigkeit und erstellt einen Therapieplan
  3. Bewilligungsantrag: Wird vom/von der Therapeut:in ausgefüllt und an die Kasse geschickt — du musst dich um nichts kümmern
  4. e-Card: Für die direkte Abrechnung bei Kassentherapeut:innen
Wichtig: Beginne NICHT mit der Therapie bevor die Bewilligung vorliegt — sonst riskierst du, dass die Kasse die Kosten nicht übernimmt. Das Erstgespräch ist davon ausgenommen und kann jederzeit stattfinden.

Besondere Situationen

Psychotherapie für Kinder & Jugendliche

Für unter 18-Jährige gelten vereinfachte Regeln: Die Kasse bewilligt in der Regel schneller und großzügiger. Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sind speziell ausgebildet. Die Eltern müssen der Therapie zustimmen (Ausnahme: ab 14 Jahren mit eigener Einsichtsfähigkeit).

Psychotherapie in der Schwangerschaft

Schwangere mit psychischen Belastungen (z.B. pränatale Depression, Angststörung) haben ebenfalls Anspruch auf kassenfinanzierte Psychotherapie. Einige Hebammenzentren und Schwangerschaftsberatungsstellen bieten zusätzliche psychologische Unterstützung an.

Volle Kostenübernahme bei Wahltherapeut:innen

In Ausnahmefällen übernimmt die Kasse auch bei Wahltherapeut:innen die vollen Kosten — z.B. wenn kein Kassenplatz verfügbar ist und eine dringende Behandlungsnotwendigkeit besteht. Das muss beantragt und begründet werden. Die Chancen stehen besser bei:

Häufige Fragen zur kassenfinanzierten Psychotherapie

Wie bekomme ich Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich?

Du brauchst eine ärztliche Überweisung (Hausarzt oder Psychiater) mit der Diagnose und einer Therapieempfehlung. Dann suchst du dir eine:n Psychotherapeut:in mit Kassenvertrag oder stellst einen Antrag auf Kostenzuschuss bei deiner Krankenkasse. Bei einem Kassenplatz wird die Therapie direkt mit der Kasse abgerechnet — du zahlst nichts. Beim Kostenzuschuss zahlst du selbst und bekommst einen Teil zurück.

Was ist der Unterschied zwischen Kassenplatz und Kostenzuschuss?

Kassenplatz: Du gehst zu einem/einer Therapeut:in mit Kassenvertrag — die Therapie ist für dich kostenlos, die Kasse zahlt direkt. Kostenzuschuss: Du gehst zu einem/einer Wahltherapeut:in, zahlst selbst (80-150 € pro Sitzung) und bekommst von der Kasse einen Teil zurück (ÖGK: ca. 33 €, SVS: ca. 46 €, BVAEB: ca. 46 €).

Wie lange sind die Wartezeiten auf einen Kassenplatz?

Die Wartezeiten variieren stark nach Region und Krankenkasse. In Wien und größeren Städten sind es oft 3-12 Monate, in ländlichen Gebieten teilweise noch länger. Tipp: Lass dich auf mehrere Wartelisten setzen und frag bei deiner Kasse nach Vereinstherapie — dort sind die Wartezeiten oft kürzer.

Brauche ich eine Diagnose für kassenfinanzierte Psychotherapie?

Ja. Für die volle Kassenübernahme brauchst du eine ärztliche Bestätigung mit einer ICD-10-Diagnose (z.B. Depression, Angststörung, Anpassungsstörung). Diese bekommst du vom Hausarzt, Psychiater oder in einer psychiatrischen Ambulanz. Ohne Diagnose wird kein Kassenplatz bewilligt.

Zahlt die ÖGK auch Online-Psychotherapie?

Ja, seit 2020 wird auch Videotherapie von der ÖGK finanziert — sowohl bei Kassenplätzen als auch als Kostenzuschuss. Die Therapie muss über einen sicheren Videokanal stattfinden (nicht Telefon). Dein:e Therapeut:in muss bestätigen, dass Online-Therapie für deine Situation geeignet ist.

Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse?

Die ÖGK bewilligt in der Regel zunächst 10 Sitzungen (probatorische Phase). Danach kann eine Verlängerung beantragt werden — bei nachgewiesener Therapienotwendigkeit oft um weitere 50-60 Sitzungen. Langzeittherapie (über 100 Sitzungen) ist bei schweren Erkrankungen ebenfalls möglich, erfordert aber einen Verlängerungsantrag mit ärztlichem Befund.

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