Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich — Kassenplatz & Kostenzuschuss 2026
Psychotherapie ist in Österreich eine Kassenleistung — aber der Weg dorthin ist oft verwirrend. Kassenplatz, Kostenzuschuss, Bewilligung, Wartelisten: Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie du kassenfinanzierte Psychotherapie bekommst — bei ÖGK, SVS, BVAEB und allen anderen Trägern.
Auf einen Blick
In Österreich hast du Anspruch auf Psychotherapie über die Krankenkasse. Entweder über einen Kassenplatz (kostenlos, lange Wartezeiten) oder als Kostenzuschuss (~33 € bei ÖGK). Du brauchst eine ärztliche Überweisung mit Diagnose. Die Kasse bewilligt zunächst 10 Sitzungen, danach Verlängerung möglich.
Kassenplatz vs. Kostenzuschuss — Was ist der Unterschied?
In Österreich gibt es zwei Wege zu kassenfinanzierter Psychotherapie. Der Unterschied ist entscheidend für dein Budget:
Kassenplatz (volle Kostenübernahme)
Bei einem Kassenplatz rechnet dein:e Therapeut:in direkt mit der Krankenkasse ab. Du zahlst nichts — weder Selbstbehalt noch Vorleistung. Das ist die günstigste Option, aber die Wartezeiten sind lang.
- Therapeut:in hat einen Vertrag mit deiner Krankenkasse
- Direkte Abrechnung mit der Kasse — du zahlst 0 €
- Wartezeiten: 3-12 Monate (je nach Region und Kasse)
- Begrenzte Anzahl an Kassenplätzen in Österreich
Kostenzuschuss (Teilrückerstattung)
Wenn du keinen Kassenplatz findest, kannst du zu einem/einer Wahltherapeut:in gehen. Du zahlst die Sitzung selbst (typisch 80-150 €) und reichst die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein. Du bekommst einen fixen Betrag zurück:
Kostenzuschuss pro Sitzung (Stand 2026):
- ÖGK (ehemals GKK): ca. 33,70 € (Einzeltherapie 50 Min)
- SVS (Selbständige): ca. 46,60 €
- BVAEB (Beamte, Eisenbahner): ca. 46,60 €
- KFA (Wiener Gemeindebedienstete): bis zu 80 % der Kosten
In der Praxis zahlst du bei Wahltherapeut:innen also ca. 50-120 € pro Sitzung selbst. Manche Therapeut:innen bieten Sozialtarife an — frag aktiv danach.
Schritt für Schritt zum Kassenplatz
So kommst du in Österreich zu kassenfinanzierter Psychotherapie:
- Ärztliche Überweisung holen: Geh zu deinem Hausarzt/deiner Hausärztin oder einem/einer Psychiater:in. Du brauchst eine schriftliche Bestätigung mit Diagnose (ICD-10-Code) und Therapieempfehlung.
- Therapeut:in mit Kassenvertrag suchen: Über CheckPsy.at kannst du gezielt nach Therapeut:innen mit Kassenplatz filtern. Auch die Therapeutenlisten der ÖGK, SVS und BVAEB sind hilfreich.
- Erstgespräch vereinbaren: Ruf bei mehreren Therapeut:innen an und lass dich auf Wartelisten setzen. Viele bieten ein kostenloses telefonisches Vorgespräch an.
- Bewilligungsantrag stellen: Nach dem Erstgespräch stellt dein:e Therapeut:in den Antrag bei der Krankenkasse. Die Kasse bewilligt zunächst 10 probatorische Sitzungen.
- Therapie beginnen: Nach der Bewilligung kannst du starten. Ab der 11. Sitzung wird ein Verlängerungsantrag gestellt — in der Regel eine Formsache.
Ablauf bei der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Die ÖGK ist die größte Krankenkasse Österreichs und versichert rund 7,4 Millionen Menschen. So funktioniert der Zugang zur Psychotherapie:
Kassenplatz bei der ÖGK
- Du suchst eine:n Therapeut:in mit ÖGK-Kassenvertrag
- Nach dem Erstgespräch reicht dein:e Therapeut:in den Bewilligungsantrag ein
- Die ÖGK bewilligt zunächst 10 Sitzungen
- Verlängerung um weitere 50-60 Sitzungen bei nachgewiesener Notwendigkeit
- Langzeittherapie (100+ Sitzungen) möglich bei schweren Erkrankungen
Kostenzuschuss bei der ÖGK
- Du gehst zu einem/einer Wahltherapeut:in (kein Kassenvertrag)
- Du zahlst die Sitzung selbst und erhältst eine Rechnung
- Rechnung + ärztliche Überweisung bei der ÖGK einreichen
- Rückerstattung: ca. 33,70 € pro Einzelsitzung (50 Min)
- Einreichung per Post, persönlich oder über MeineSV.at online
Psychotherapie bei SVS & BVAEB
SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
Die SVS versichert Selbständige, Gewerbetreibende und Landwirt:innen. Der Kostenzuschuss ist höher als bei der ÖGK:
- Kostenzuschuss: ca. 46,60 € pro Sitzung
- Bewilligung: ärztliche Überweisung + Antrag durch Therapeut:in
- Auch Online-Therapie wird erstattet
- Gesundheitshunderter: zusätzlich 100 € Zuschuss/Jahr für Psychotherapie nutzbar
BVAEB (Versicherung öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen & Bergbau)
Die BVAEB bietet vergleichsweise gute Konditionen für Psychotherapie:
- Kostenzuschuss: ca. 46,60 € pro Sitzung
- Eigene Kassenverträge mit Therapeut:innen (zusätzlich zu ÖGK-Vertragstherapeut:innen)
- Bewilligungsprozess ähnlich wie bei ÖGK
- Bei schweren Diagnosen: volle Kostenübernahme auch bei Wahltherapeut:innen möglich (Antrag nötig)
Vereinstherapie — Der schnellere Weg zum Kassenplatz
Wusstest du, dass es neben Einzeltherapeut:innen auch Therapievereine mit Kassenverträgen gibt? Dort sind die Wartezeiten oft deutlich kürzer — manchmal nur wenige Wochen statt Monate.
- ÖAGG (Österr. Arbeitsgemeinschaft für Gruppentherapie) — Einzel- & Gruppentherapie, kassenfinanziert
- ÖGWG (Österr. Gesellschaft für wissenschaftliche Psychotherapie) — niedrigschwelliger Zugang
- Caritas Therapie — Sozialtarife und Kassenplätze
- PSD (Psychosoziale Dienste) — kostenlose Erstberatung und Akutversorgung
- pro mente — psychosoziale Beratung und Therapie
Vereinstherapie ist qualitativ gleichwertig — die Therapeut:innen haben dieselbe Ausbildung. Du kannst dich bei Vereinen und Einzeltherapeut:innen gleichzeitig auf Wartelisten setzen lassen.
Wartezeiten & Tipps zur Überbrückung
Die Wartezeiten auf einen Kassenplatz sind das größte Problem im österreichischen System. So kannst du die Zeit überbrücken:
- Mehrere Wartelisten: Lass dich bei mindestens 5-10 Therapeut:innen und Vereinen gleichzeitig vormerken
- Online-Therapie: Erweitert den Radius — du bist nicht auf Therapeut:innen in deiner Stadt beschränkt
- Psychosoziale Dienste (PSD): Kostenlose Erstberatung und Krisenintervention in jedem Bundesland
- Telefonseelsorge: 142 — rund um die Uhr, kostenlos, anonym
- Wahltherapeut:in als Übergangslösung: Starte mit Kostenzuschuss und wechsle auf Kassenplatz sobald einer frei wird
- Gruppentherapie: Oft schneller verfügbar als Einzeltherapie und ebenfalls kassenfinanziert
Wartezeiten nach Region (Richtwerte):
- Wien: 3-6 Monate (viele Therapeut:innen, aber auch viel Nachfrage)
- Graz, Linz, Salzburg: 3-9 Monate
- Innsbruck, Klagenfurt: 4-12 Monate
- Ländliche Gebiete: 6-12+ Monate (geringere Versorgungsdichte)
Antragstellung: Was du brauchst
Für die Bewilligung von Kassentherapie brauchst du:
- Ärztliche Überweisung: Vom Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt für Psychiatrie — mit ICD-10-Diagnose und Therapieempfehlung
- Erstgespräch beim Therapeuten: Dein:e Therapeut:in beurteilt die Behandlungsnotwendigkeit und erstellt einen Therapieplan
- Bewilligungsantrag: Wird vom/von der Therapeut:in ausgefüllt und an die Kasse geschickt — du musst dich um nichts kümmern
- e-Card: Für die direkte Abrechnung bei Kassentherapeut:innen
Besondere Situationen
Psychotherapie für Kinder & Jugendliche
Für unter 18-Jährige gelten vereinfachte Regeln: Die Kasse bewilligt in der Regel schneller und großzügiger. Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen sind speziell ausgebildet. Die Eltern müssen der Therapie zustimmen (Ausnahme: ab 14 Jahren mit eigener Einsichtsfähigkeit).
Psychotherapie in der Schwangerschaft
Schwangere mit psychischen Belastungen (z.B. pränatale Depression, Angststörung) haben ebenfalls Anspruch auf kassenfinanzierte Psychotherapie. Einige Hebammenzentren und Schwangerschaftsberatungsstellen bieten zusätzliche psychologische Unterstützung an.
Volle Kostenübernahme bei Wahltherapeut:innen
In Ausnahmefällen übernimmt die Kasse auch bei Wahltherapeut:innen die vollen Kosten — z.B. wenn kein Kassenplatz verfügbar ist und eine dringende Behandlungsnotwendigkeit besteht. Das muss beantragt und begründet werden. Die Chancen stehen besser bei:
- Schweren psychischen Erkrankungen mit Akutbedarf
- Nachgewiesener langer Wartezeit auf Kassenplatz (schriftliche Absagen)
- Speziellen Therapiebedürfnissen (z.B. spezifische Methode, Sprache)
Häufige Fragen zur kassenfinanzierten Psychotherapie
Wie bekomme ich Psychotherapie auf Krankenschein in Österreich?
Du brauchst eine ärztliche Überweisung (Hausarzt oder Psychiater) mit der Diagnose und einer Therapieempfehlung. Dann suchst du dir eine:n Psychotherapeut:in mit Kassenvertrag oder stellst einen Antrag auf Kostenzuschuss bei deiner Krankenkasse. Bei einem Kassenplatz wird die Therapie direkt mit der Kasse abgerechnet — du zahlst nichts. Beim Kostenzuschuss zahlst du selbst und bekommst einen Teil zurück.
Was ist der Unterschied zwischen Kassenplatz und Kostenzuschuss?
Kassenplatz: Du gehst zu einem/einer Therapeut:in mit Kassenvertrag — die Therapie ist für dich kostenlos, die Kasse zahlt direkt. Kostenzuschuss: Du gehst zu einem/einer Wahltherapeut:in, zahlst selbst (80-150 € pro Sitzung) und bekommst von der Kasse einen Teil zurück (ÖGK: ca. 33 €, SVS: ca. 46 €, BVAEB: ca. 46 €).
Wie lange sind die Wartezeiten auf einen Kassenplatz?
Die Wartezeiten variieren stark nach Region und Krankenkasse. In Wien und größeren Städten sind es oft 3-12 Monate, in ländlichen Gebieten teilweise noch länger. Tipp: Lass dich auf mehrere Wartelisten setzen und frag bei deiner Kasse nach Vereinstherapie — dort sind die Wartezeiten oft kürzer.
Brauche ich eine Diagnose für kassenfinanzierte Psychotherapie?
Ja. Für die volle Kassenübernahme brauchst du eine ärztliche Bestätigung mit einer ICD-10-Diagnose (z.B. Depression, Angststörung, Anpassungsstörung). Diese bekommst du vom Hausarzt, Psychiater oder in einer psychiatrischen Ambulanz. Ohne Diagnose wird kein Kassenplatz bewilligt.
Zahlt die ÖGK auch Online-Psychotherapie?
Ja, seit 2020 wird auch Videotherapie von der ÖGK finanziert — sowohl bei Kassenplätzen als auch als Kostenzuschuss. Die Therapie muss über einen sicheren Videokanal stattfinden (nicht Telefon). Dein:e Therapeut:in muss bestätigen, dass Online-Therapie für deine Situation geeignet ist.
Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse?
Die ÖGK bewilligt in der Regel zunächst 10 Sitzungen (probatorische Phase). Danach kann eine Verlängerung beantragt werden — bei nachgewiesener Therapienotwendigkeit oft um weitere 50-60 Sitzungen. Langzeittherapie (über 100 Sitzungen) ist bei schweren Erkrankungen ebenfalls möglich, erfordert aber einen Verlängerungsantrag mit ärztlichem Befund.
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