TL;DR
Kassenplatz = Psychotherapie kostenlos für dich. Wahltherapeut = du zahlst selbst, bekommst aber ca. 33 Euro ÖGK-Zuschuss pro Sitzung zurück (mit rosa Krankenschein). Typische Sitzungskosten: 80–150 Euro. Therapeutensuche auf checkpsy.at/suche.
Psychotherapie ist in Österreich grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung zugänglich — aber das System ist komplex. Die meisten Menschen wissen nicht genau, was die Krankenkasse zahlt, wie man den Zuschuss beantragt und wie die Unterschiede zwischen Kassenplatz, Wahltherapie und Privattherapie sind.
Dieser Ratgeber erklärt alle relevanten Wege für 2026: mit konkreten Beträgen, den nötigen Schritten und praktischen Tipps aus der österreichischen Realität.
Die drei Wege zur Psychotherapie in Österreich
In Österreich gibt es grundsätzlich drei Modelle, wie Psychotherapie organisiert und finanziert werden kann:
- Kassenplatz — Therapeut mit Kassenvertrag, für dich kostenlos
- Wahltherapeut + ÖGK-Zuschuss — du zahlst selbst, bekommst Teilerstattung
- Privattherapie — vollständige Selbstzahlung ohne Erstattung
Im Folgenden werden alle drei Wege detailliert erklärt — mit Kosten, Voraussetzungen und Vor- und Nachteilen.
Weg 1: Kassenplatz — Psychotherapie kostenlos
Wenn du einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin mit einem Kassenvertrag findest, übernimmt die ÖGK (oder eine andere gesetzliche Krankenkasse) die vollen Kosten. Für dich entstehen keine Kosten — ähnlich wie beim Arztbesuch.
Voraussetzungen für den Kassenplatz
- Der Therapeut oder die Therapeutin muss einen gültigen Kassenvertrag haben
- In der Regel ist eine Überweisung vom Hausarzt oder Psychiater nötig
- Die e-card wird zur Abrechnung genutzt
- Gilt für alle gesetzlich Versicherten: ÖGK, BVAEB, SVS, KFA etc.
Die Realität: Wartezeiten auf Kassenplätze
Kassenplätze sind in Österreich knapp. Die Nachfrage übersteigt das Angebot erheblich. Realistische Wartezeiten:
- Wien: 3 bis 9 Monate (mit Schwankungen je nach Bezirk und Methode)
- Innsbruck und Salzburg: 4 bis 12 Monate
- Ländliche Gebiete: 6 bis 18 Monate oder länger
Empfehlung: Setz dich gleichzeitig bei mehreren Therapeut:innen mit Kassenvertrag auf die Warteliste — das ist üblich und erhöht deine Chancen deutlich.
Kassentherapeut:innen in deiner Stadt findest du auf checkpsy.at/suche — filterbar nach Kassenvertrag.
Weg 2: Wahltherapeut + ÖGK-Zuschuss (~33 Euro/Sitzung)
Die meisten Psychotherapeut:innen in Österreich sind Wahltherapeut:innen — das bedeutet, sie haben keinen Kassenvertrag. Du bezahlst die Sitzung selbst und kannst danach einen Teil der Kosten von der ÖGK zurückbekommen.
Wie hoch ist der ÖGK-Zuschuss 2026?
Der ÖGK-Zuschuss für Psychotherapie bei Wahltherapeut:innen beträgt 2026 ca. 33 Euro pro Therapiestunde (50-Minuten-Sitzung). Dieser Betrag ist der Kassensatz — der festgelegte Wert, den die ÖGK für eine Therapiesitzung erstattet.
Sitzungspreis beim Wahltherapeuten in Wien: 110 Euro
ÖGK-Zuschuss: ca. 33 Euro
Dein Eigenanteil: 77 Euro
Sitzungspreis beim Wahltherapeuten in Innsbruck: 90 Euro
ÖGK-Zuschuss: ca. 33 Euro
Dein Eigenanteil: 57 Euro
Der genaue Zuschussbetrag kann leicht variieren — er wird regelmäßig angepasst. Aktuelle Informationen gibt es direkt bei deiner ÖGK-Stelle oder auf oegk.at.
Voraussetzungen für den ÖGK-Zuschuss
- Überweisung (rosa Krankenschein) vom Hausarzt, Allgemeinmediziner oder Facharzt für Psychiatrie/Neurologie — ausgestellt auf "Psychotherapie"
- Anerkannte Psychotherapeutin/Psychotherapeut — muss im österreichischen Psychotherapeutenregister eingetragen sein (staatliche Zulassung)
- Honorarnote vom Therapeuten mit Datum, Anzahl der Sitzungen, Betrag und Therapiemethode
- Gültiger österreichischer gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (ÖGK, BVAEB, SVS, KFA etc.)
Schritt-für-Schritt: ÖGK-Zuschuss beantragen
- Hausarzt aufsuchen: Bitte um eine Überweisung für Psychotherapie (rosa Krankenschein). Erkläre dein Anliegen — der Arzt muss keine genaue Diagnose stellen, sondern nur die Notwendigkeit bestätigen.
- Therapeuten finden: Über CheckPsy.at nach Wahltherapeut:innen in deiner Stadt suchen. Achte auf den Eintrag im Psychotherapeutenregister.
- Sitzungen absolvieren: Bezahle die Sitzungen direkt beim Therapeuten (Barzahlung oder Überweisung). Lass dir für jede bezahlte Periode eine Honorarnote ausstellen.
- Antrag bei der ÖGK stellen: Fülle das ÖGK-Antragsformular aus (erhältlich online auf oegk.at oder bei jeder ÖGK-Stelle). Reiche ein: ausgefülltes Formular, Überweisung (Kopie), Honorarnote(n).
- Erstattung erhalten: Die ÖGK überweist den Zuschuss direkt auf dein Konto — in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen.
Weg 3: Privattherapie ohne Kassenerstattung
Manche Psychotherapeut:innen sind im Psychotherapeutenregister eingetragen, stellen aber keine Honorarnoten in der Form aus, die für den ÖGK-Zuschuss erforderlich ist — oder sie bieten Formate an, die nicht kassenberechtigt sind (z.B. reine Kurzzeittherapie in Pauschalform). In diesen Fällen trägst du die Kosten vollständig selbst.
Das kann sinnvoll sein, wenn:
- Du aus persönlichen Gründen keine Überweisung möchtest
- Du sehr spezifische Anforderungen an Methode oder Person hast
- Du das Angebot in einem Kontext nutzt, der nicht medizinisch ist (z.B. Coaching-ähnliche Arbeit)
In jedem Fall lohnt es sich, vorher zu klären, ob dein Therapeut für den ÖGK-Zuschuss geeignet ist — das spart bares Geld.
Was kosten Psychotherapeut:innen in Österreich 2026?
Die Sitzungspreise variieren je nach Region, Erfahrung und Methode:
- Wien: 90 bis 160 Euro pro Sitzung (50 Min)
- Innsbruck, Salzburg, Graz: 80 bis 140 Euro pro Sitzung
- Ländliche Gebiete: 70 bis 110 Euro pro Sitzung
- Ausbildungskandidat:innen (in Ausbildung unter Supervision): 30 bis 60 Euro pro Sitzung — deutlich günstiger, fachlich aber voll kompetent
Kosten über eine typische Therapiedauer
Psychotherapie ist keine einmalige Sitzung. Je nach Anliegen und Methode:
- Kurzzeittherapie (10–20 Sitzungen): 700 bis 2.800 Euro gesamt — abzüglich ÖGK-Zuschuss (ca. 33 Euro x 10–20 = 330–660 Euro Rückerstattung)
- Mittelfristige Therapie (20–50 Sitzungen): 1.400 bis 7.000 Euro gesamt — abzüglich bis zu 1.650 Euro ÖGK-Zuschuss
- Langzeittherapie (50+ Sitzungen): entsprechend mehr, Zuschuss unbegrenzt solange Überweisung gültig ist
Sonderregelungen: BVAEB, SVS, KFA
Nicht nur ÖGK-Versicherte haben Anspruch auf Zuschüsse. Die Regelungen der anderen Kassen sind ähnlich, aber nicht identisch:
BVAEB (Beamte und öffentlich Bedienstete)
Die BVAEB erstattet ebenfalls einen Anteil der Psychotherapiekosten bei Wahltherapeut:innen. Der Zuschuss ist mit dem der ÖGK vergleichbar. Voraussetzung ist ebenfalls eine ärztliche Überweisung und eine Honorarnote.
SVS (Selbstständige und Bauern)
Auch SVS-Versicherte können Zuschüsse für Psychotherapie beantragen. Die genauen Beträge und Formulare findest du auf svs.at. Auch hier gilt: Überweisung und Honorarnote sind nötig.
KFA (Krankenfürsorgeanstalt Wien)
Die KFA für Wiener Gemeindebedienstete und Lehrer hat teils großzügigere Erstattungsregelungen als die ÖGK. Es lohnt sich, direkt bei der KFA nachzufragen.
Sonderfall: PsyNow und Psychosozialer Dienst
In manchen Bundesländern gibt es staatlich finanzierte Angebote für niederschwelligen Zugang zu Psychotherapie:
- Psychosozialer Dienst Wien (PSD): Kostenlose Beratung und Therapie für Wienerinnen und Wiener — nach Einkommensgrenze gestaffelt oder vollständig kostenlos.
- pro mente austria: Psychosoziale Beratungsstellen in mehreren Bundesländern (Tirol, OÖ, Steiermark etc.) — kostenlos oder günstig.
- PsyNow / Telefontherapie: In Österreich gibt es zunehmend Online-Therapieangebote — auch auf Kassenbasis. Die ÖGK erstattet Videositzungen unter denselben Bedingungen wie Präsenzsitzungen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Psychotherapiekosten
Nicht erstattete Psychotherapiekosten kannst du in Österreich als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung (Steuererklärung) geltend machen — das gilt für den Teil, der weder von der Kasse noch von einer privaten Zusatzversicherung übernommen wird.
Voraussetzungen und Hinweise:
- Die Ausgaben müssen eine Zumutbarkeitsgrenze überschreiten — diese hängt vom Einkommen ab (Selbstbehalt zwischen 6 % und 12 % des Einkommens).
- Es muss sich um eine medizinisch notwendige Therapie handeln — eine Bestätigung des Therapeuten oder Arztes ist hilfreich.
- Hebe alle Honorarnoten mindestens 7 Jahre auf — sie sind dein Nachweis.
- Eine private Krankenversicherung (Zusatzversicherung) kann die Eigenkosten erheblich reduzieren — prüfe deine bestehenden Policen auf Psychotherapie-Deckung.
Häufige Fragen zu Psychotherapie-Kosten in Österreich 2026
Was zahlt die ÖGK für Psychotherapie 2026?
Die ÖGK zahlt bei einem Wahltherapeuten (kein Kassenvertrag) einen Zuschuss von ca. 33 Euro pro Therapiesitzung. Bei einem Therapeuten mit Kassenvertrag (Kassenplatz) übernimmt die ÖGK die vollen Kosten — für dich ist die Therapie kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen Kassenplatz und Wahltherapeut?
Kassenplatz bedeutet: Der Therapeut hat einen Vertrag mit der Krankenkasse — du zahlst nichts, die ÖGK übernimmt die Kosten direkt. Wahltherapeut bedeutet: Der Therapeut hat keinen Kassenvertrag — du zahlst die Sitzung selbst und kannst danach einen ÖGK-Zuschuss von ca. 33 Euro beantragen.
Wie beantrage ich den ÖGK-Zuschuss für Psychotherapie?
Du brauchst (1) eine Überweisung vom Hausarzt oder Psychiater auf dem rosa Krankenschein, (2) eine Honorarnote deines Wahltherapeuten, und (3) einen ausgefüllten ÖGK-Antrag. Reiche alles per Post oder persönlich bei deiner ÖGK-Stelle ein. Die Erstattung erfolgt innerhalb weniger Wochen.
Brauche ich einen Krankenschein für Psychotherapie?
Für den ÖGK-Zuschuss beim Wahltherapeuten brauchst du eine Überweisung (rosa Krankenschein) vom Hausarzt oder einem Facharzt für Psychiatrie. Für einen Kassenplatz beim Therapeuten reicht ebenfalls eine Überweisung. Manche Therapeuten akzeptieren auch die e-card direkt.
Wie lange muss ich auf einen Kassenplatz warten?
In Österreich sind Wartezeiten von 3 bis 12 Monaten auf einen Kassentherapieplatz leider üblich. In Ballungsräumen wie Wien oder Innsbruck kann es etwas schneller gehen, in ländlichen Gebieten dauert es oft länger. Empfehlung: Mehrere Therapeuten gleichzeitig kontaktieren und während der Wartezeit ggf. Wahltherapie mit Zuschuss nutzen.
Kann ich die Kosten für Psychotherapie steuerlich absetzen?
Ja. Nicht erstattete Psychotherapiekosten können in Österreich als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden — allerdings nur über dem Selbstbehalt (abhängig von Einkommen). Hebe alle Honorarnoten auf.