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Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechte, Hilfe & Prävention

Was Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen über psychische Belastungen im Job wissen müssen — Rechte, Pflichten und Hilfsangebote in Österreich.

Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung, Konzentrationsprobleme — und am Montagmorgen die blanke Angst vor der Arbeitswoche. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind in Österreich keine Randerscheinung, sondern ein massives Gesundheitsproblem. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile die häufigste Ursache für Frühpensionierungen und die zweithäufigste Ursache für Krankenstände. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rechte du als Arbeitnehmer:in hast, welche Pflichten Arbeitgeber:innen treffen und wo du konkret Hilfe findest.

Zahlen und Fakten

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:

  • Psychische Erkrankungen sind in Österreich für rund 40 % aller Frühpensionierungen verantwortlich (Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger).
  • Die durchschnittliche Krankenstandsdauer bei psychischen Erkrankungen beträgt 39 Tage — deutlich mehr als bei körperlichen Erkrankungen (durchschnittlich 10–12 Tage).
  • Laut WIFO (Wirtschaftsforschungsinstitut) verursachen psychische Erkrankungen in Österreich jährliche Kosten von mehreren Milliarden Euro durch Produktivitätsverlust, Krankenstand und Frühpensionierung.
  • Der Burnout-Bericht der Arbeiterkammer zeigt: Rund 30 % der Beschäftigten fühlen sich am Arbeitsplatz psychisch stark belastet.

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) definiert psychische Belastungen als "alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken." Das umfasst:

Arbeitsaufgabe

  • Zu hohe oder zu niedrige Anforderungen
  • Monotone, repetitive Tätigkeiten
  • Unklare Aufgabenstellung oder widersprüchliche Anweisungen
  • Hohe emotionale Anforderungen (z. B. in Pflegeberufen, Sozialarbeit)
  • Ständige Erreichbarkeit

Arbeitsorganisation

  • Überlange Arbeitszeiten oder ständige Überstunden
  • Mangelnde Pausen oder fehlende Erholung
  • Schichtarbeit und Nachtarbeit
  • Ständige Unterbrechungen
  • Fehlende Autonomie und Mitbestimmung

Soziales Umfeld

  • Mobbing, Belästigung, Diskriminierung
  • Konflikte mit Vorgesetzten oder Kolleg:innen
  • Fehlende soziale Unterstützung
  • Mangelnde Anerkennung und Wertschätzung
  • Angst vor Jobverlust oder Prekarisierung

Arbeitsumgebung

  • Lärm, schlechte Beleuchtung, unergonomische Arbeitsplätze
  • Isolation (z. B. Homeoffice ohne sozialen Kontakt)
  • Gefahrensituationen

Warnsignale: Wann wird Stress zur Krankheit?

Arbeitsbedingter Stress ist nicht automatisch eine Krankheit. Kurzfristiger Stress kann sogar leistungsfördernd sein. Problematisch wird es, wenn:

  • Die Belastung über Wochen oder Monate anhält
  • Erholung nicht mehr gelingt — du kannst nicht mehr "abschalten"
  • Körperliche Symptome auftreten: Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Probleme, Herzbeschwerden
  • Emotionale Symptome: Reizbarkeit, Antriebslosigkeit, Angst, Hoffnungslosigkeit
  • Verhaltensänderungen: Sozialer Rückzug, erhöhter Alkohol-/Medikamentenkonsum, Zynismus
  • Die Arbeitsfähigkeit nachlässt — häufigere Fehler, Konzentrationsprobleme

Wenn mehrere dieser Punkte auf dich zutreffen, kann sich eine arbeitsbedingte Belastung zu einer Depression, Angststörung oder einem Burnout entwickeln.

Rechtliche Grundlagen in Österreich

In Österreich gibt es umfassende gesetzliche Regelungen zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz:

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Das ASchG verpflichtet Arbeitgeber:innen, für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu sorgen — und das schließt ausdrücklich die psychische Gesundheit mit ein. Seit der Novelle 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen Pflicht (§ 4 ASchG).

Fürsorgepflicht (§ 1157 ABGB, § 18 AngG)

Arbeitgeber:innen haben eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmer:innen. Dazu gehört auch der Schutz vor psychischen Gefahren — beispielsweise die Pflicht, gegen Mobbing vorzugehen, wenn es bekannt wird.

Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)

Das GlBG verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung — und schwere psychische Erkrankungen können als Behinderung im Sinne des Gesetzes gelten. Das bedeutet: Wenn du wegen einer psychischen Erkrankung diskriminiert oder benachteiligt wirst, kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Evaluierung psychischer Belastungen (§ 4 ASchG)

Seit 2013 sind alle Arbeitgeber:innen in Österreich — unabhängig von der Betriebsgröße — verpflichtet, eine Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Das bedeutet:

  1. Ermittlung: Welche psychischen Belastungen gibt es am Arbeitsplatz?
  2. Beurteilung: Sind diese Belastungen gesundheitsgefährdend?
  3. Maßnahmen: Was kann dagegen getan werden?
  4. Dokumentation: Alles muss schriftlich festgehalten werden.
  5. Überprüfung: Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.

Die Evaluierung muss unter Einbeziehung einer Arbeits- und Organisationspsycholog:in erfolgen. Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Einhaltung und kann bei Verstößen Strafen verhängen.

💡 Gut zu wissen: Als Arbeitnehmer:in hast du das Recht, die Ergebnisse der Evaluierung einzusehen. Der Betriebsrat muss in den Prozess eingebunden werden. Wenn dein Arbeitgeber keine Evaluierung durchgeführt hat, kannst du dich an das Arbeitsinspektorat wenden.

Krankenstand wegen psychischer Erkrankung

Du hast das Recht, wegen einer psychischen Erkrankung in Krankenstand zu gehen — genauso wie wegen einer körperlichen Erkrankung. Deine Rechte:

  • Entgeltfortzahlung: Je nach Dauer des Dienstverhältnisses 6–12 Wochen volle, danach 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung
  • Krankengeld: Nach Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die ÖGK Krankengeld (ca. 50 % des letzten Einkommens) für bis zu 52 Wochen
  • Kündigungsschutz im Krankenstand: Eine Kündigung ist zwar grundsätzlich möglich, aber du behältst den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Rehabilitationsgeld: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Rehabilitationsgeld statt befristeter Invaliditätspension

Wichtig: Du musst deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, welche Diagnose du hast. Auf der Krankmeldung steht nur, dass du arbeitsunfähig bist — nicht warum.

Kündigungsschutz und Diskriminierungsverbot

In Österreich gibt es keinen absoluten Kündigungsschutz wegen psychischer Erkrankung. Aber:

  • Diskriminierungsverbot: Eine Kündigung, die ausschließlich aufgrund einer psychischen Erkrankung ausgesprochen wird, kann als Diskriminierung angefochten werden
  • Betriebsrat: In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung informiert werden und kann Einspruch erheben
  • Begünstigte Behinderte: Bei einem Behinderungsgrad von 50 % oder mehr besteht erweiterter Kündigungsschutz — dafür ist ein Feststellungsbescheid beim Sozialministeriumservice nötig

Prävention: Was Arbeitgeber:innen tun können

Vorbeugung ist wirksamer (und günstiger) als Behandlung. Arbeitgeber:innen können psychische Gesundheit am Arbeitsplatz fördern durch:

  • Gesunde Arbeitsorganisation: Realistische Arbeitslast, klare Aufgabenverteilung, ausreichend Pausen
  • Führungskräfteentwicklung: Schulung zu gesundem Führungsverhalten — Führungskräfte sind der stärkste Einflussfaktor auf psychische Gesundheit im Team
  • Arbeitszeit-Management: Überstunden begrenzen, Recht auf Nicht-Erreichbarkeit nach Feierabend
  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Stressmanagement-Workshops, Sport-Angebote, Achtsamkeitskurse
  • Offene Kultur: Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen — wenn Mitarbeiter:innen sich nicht trauen, über Probleme zu sprechen, werden sie erst Hilfe suchen, wenn es zu spät ist
  • Konfliktmanagement: Klare Prozesse für Konflikte und Beschwerden
  • EAP-Programme: Externe Beratungsangebote für Mitarbeiter:innen (siehe unten)

Was du selbst tun kannst

Auch wenn die Verantwortung für gesunde Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber liegt, kannst du selbst einiges tun, um deine psychische Gesundheit zu schützen:

  • Grenzen setzen: Lerne, "Nein" zu sagen, wenn du überlastet bist. Das ist keine Schwäche, sondern Selbstfürsorge.
  • Pausen einhalten: Mach deine Pausen — wirklich. Weg vom Schreibtisch, kurz raus an die frische Luft.
  • Erholung aktiv gestalten: Was hilft DIR beim Abschalten? Sport, Freunde treffen, Natur, Hobbys — identifiziere deine Ressourcen und nutze sie bewusst.
  • Digitale Auszeiten: Schalte berufliche E-Mails und Messenger nach Feierabend ab.
  • Frühwarnsignale erkennen: Achte auf die Warnsignale (siehe oben) — je früher du reagierst, desto besser.
  • Darüber sprechen: Mit Vertrauenspersonen, dem Betriebsrat, der Betriebsärzt:in oder einer Beratungsstelle.
  • Rechte kennen: Informiere dich über deine Rechte — das gibt dir Sicherheit und Handlungsspielraum.

Professionelle Hilfe: Therapie und Beratung

Wenn arbeitsbedingte Belastungen zu einer psychischen Erkrankung geführt haben, ist professionelle Hilfe wichtig:

  • Psychotherapie: Hilft bei Depression, Angststörung, Burnout und anderen arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen
  • Psychiatrische Behandlung: Bei Bedarf medikamentöse Unterstützung
  • Arbeitspsycholog:in: Kann bei organisatorischen Problemen beraten
  • Coaching: Kann bei Konflikten, Rollenklärung oder Karrierefragen helfen (keine Therapie!)

Wiedereingliederung nach längerer Krankheit

Wenn du wegen einer psychischen Erkrankung längere Zeit im Krankenstand warst, kann die Rückkehr an den Arbeitsplatz eine Herausforderung sein. In Österreich gibt es dafür das Programm Wiedereingliederungsteilzeit (seit 2017):

  • Voraussetzung: Mindestens 6 Wochen Krankenstand in einem Stück
  • Dauer: 1 bis 6 Monate, in Ausnahmen bis zu 9 Monate
  • Arbeitszeit: Reduzierung auf 50–75 % der bisherigen Arbeitszeit
  • Einkommen: Der Arbeitgeber zahlt das reduzierte Gehalt, die ÖGK ergänzt durch Wiedereingliederungsgeld — du erhältst insgesamt annähernd dein volles Gehalt
  • Freiwillig: Sowohl Arbeitnehmer:in als auch Arbeitgeber:in müssen zustimmen
  • Begleitung: fit2work begleitet den Prozess

Zusätzlich bietet das Programm fit2work ( fit2work.at) kostenlose Beratung für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen bei gesundheitlichen Einschränkungen. Das Programm hilft bei der Planung der Rückkehr, vermittelt zwischen allen Beteiligten und unterstützt bei der Anpassung des Arbeitsplatzes.

Psychische Gesundheit im Home-Office

Seit der COVID-Pandemie arbeiten viele Österreicher:innen regelmäßig von zu Hause. Das hat Vor- und Nachteile für die psychische Gesundheit:

Vorteile

  • Kein Pendelstress
  • Flexiblere Arbeitszeiteinteilung
  • Weniger Konflikte mit Kolleg:innen (für manche ein Vorteil)
  • Möglichkeit, die Arbeitsumgebung selbst zu gestalten

Risiken

  • Soziale Isolation: Fehlender Kontakt zu Kolleg:innen kann zu Einsamkeit führen
  • Entgrenzung: Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt — man ist "immer erreichbar"
  • Überlastung: Im Home-Office wird oft mehr gearbeitet, weil die sichtbare Abgrenzung fehlt
  • Mangelnde Bewegung: Kein Arbeitsweg, keine Gänge zum Kopierer — der Bewegungsmangel belastet Körper und Psyche
  • Erschwertes Erkennen von Problemen: Vorgesetzte und Kolleg:innen bemerken Warnsignale bei remote arbeitenden Mitarbeiter:innen weniger

Tipps für gesundes Home-Office: Richte dir einen festen Arbeitsplatz ein. Definiere klare Arbeitszeiten. Mach regelmäßig Pausen. Pflege bewusst soziale Kontakte — auch wenn es nur ein kurzer Videoanruf mit Kolleg:innen ist. Zieh dich um, bevor du arbeitest — das Signal "Jetzt beginnt die Arbeit" hilft bei der mentalen Abgrenzung.

Spezielle Berufsgruppen mit hoher psychischer Belastung

Bestimmte Berufe bergen ein besonders hohes Risiko für psychische Erkrankungen:

  • Gesundheitsberufe: Pfleger:innen, Ärzt:innen, Rettungssanitäter:innen — hohe emotionale Belastung, Schichtarbeit, Personalmangel, traumatische Erlebnisse
  • Sozialarbeit und Pädagogik: Emotionale Belastung durch Klient:innen, bürokratischer Druck, Ressourcenmangel
  • Polizei und Feuerwehr: Traumatische Einsätze, Schichtarbeit, hoher Leistungsdruck
  • Lehrkräfte: Hohe Arbeitsbelastung, Konflikte mit Eltern/Schüler:innen, mangelnde Wertschätzung
  • Gastronomie und Handel: Niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten, Kundenkontakt unter Druck

Für viele dieser Berufsgruppen gibt es spezifische Anlaufstellen. Die Berufsvertretungen (z. B. Berufsverband der Pflegekräfte, Gewerkschaft) können zu branchenspezifischen Beratungsangeboten informieren.

Employee Assistance Programs (EAP)

Immer mehr österreichische Unternehmen bieten Employee Assistance Programs (EAP) an — das sind externe, vertrauliche Beratungsangebote für Mitarbeiter:innen. Typische Leistungen:

  • Kurzzeit-Beratung bei psychischen Belastungen (oft 3–6 Sitzungen)
  • Krisenintervention
  • Beratung bei Suchtproblemen, familiären Konflikten, finanziellen Sorgen
  • Alles vertraulich — der Arbeitgeber erfährt nicht, wer das Angebot nutzt

Frag bei deiner HR-Abteilung oder dem Betriebsrat nach, ob es ein EAP gibt. Falls nicht: Die unten genannten Anlaufstellen stehen dir unabhängig vom Arbeitgeber offen.

Anlaufstellen in Österreich

  • Arbeiterkammer (AK): arbeiterkammer.at — Kostenlose Arbeitsrechtsberatung, auch zu psychischen Belastungen
  • Arbeitsinspektorat: arbeitsinspektion.gv.at — Meldung von Verstößen gegen das ASchG (auch anonym)
  • ÖGB (Gewerkschaftsbund): oegb.at — Beratung für Gewerkschaftsmitglieder
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft: Bei Diskriminierung aufgrund einer psychischen Erkrankung
  • fit2work: fit2work.at — Kostenloses Beratungsprogramm für Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
  • Telefonseelsorge: 142 (24/7, kostenlos, anonym)
  • PSD (Psychosoziale Dienste): Kostenlose Erstberatung in jedem Bundesland
💡 Tipp: Auf CheckPsy.at/suche findest du Therapeut:innen mit Erfahrung im Bereich arbeitsbezogene Belastungen, Burnout und Stressbewältigung — filtere nach Fachgebiet, Kassenvertrag und Bezirk.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich psychisch krank bin?

Nein. Du bist nicht verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Art deiner Erkrankung mitzuteilen. Im Krankenstand steht auf der Krankmeldung nur, dass du arbeitsunfähig bist — nicht warum. Nur wenn deine Erkrankung eine Gefahr für andere darstellen könnte (was bei den meisten psychischen Erkrankungen nicht der Fall ist), bestünde eine Informationspflicht.

Kann ich wegen einer psychischen Erkrankung gekündigt werden?

Eine Kündigung allein wegen einer psychischen Erkrankung wäre diskriminierend. Allerdings kann ein langer Krankenstand oder dauerhaft eingeschränkte Arbeitsfähigkeit unter Umständen ein sachlicher Grund sein. Lass dich bei der Arbeiterkammer beraten, bevor du etwas unterschreibst.

Was ist der Unterschied zwischen Burnout und Depression?

Burnout ist in der ICD-11 als Syndrom im Kontext von Arbeitsbelastung definiert — nicht als eigenständige Krankheit. Depression ist eine klinische Diagnose. In der Praxis überschneiden sich die Symptome oft stark. Für die Behandlung und den Krankenstand ist die Unterscheidung weniger relevant als die Frage: Leidest du und brauchst du Hilfe?

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber keine Evaluierung psychischer Belastungen durchführt?

Sprich zuerst den Betriebsrat an (falls vorhanden). Du kannst auch eine anonyme Meldung beim Arbeitsinspektorat machen — das ist dein Recht. Das Arbeitsinspektorat prüft dann, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt.

Kann ich wegen Stress bei der Arbeit eine Therapie auf Kassenkosten machen?

Ja, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt (z. B. Depression, Angststörung, Burnout-bedingte Erschöpfung). Die ÖGK finanziert Psychotherapie über Kassenplätze oder einen Zuschuss zur Wahltherapie. Eine ärztliche Überweisung oder Befund ist Voraussetzung.

Was ist Präsentismus?

Präsentismus bedeutet, trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen. Bei psychischen Erkrankungen ist das besonders häufig — viele Betroffene trauen sich nicht, wegen "psychischer Probleme" krankzumelden. Das Problem: Präsentismus kostet Unternehmen mehr als Krankenstand, weil die Produktivität massiv sinkt und das Risiko für eine Verschlechterung der Erkrankung steigt. Wenn du krank bist — egal ob körperlich oder psychisch — hast du das Recht, dich krank zu melden. Nutze es.

Gibt es in Österreich eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?

Ja. Seit der ASchG-Novelle 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz für alle Arbeitgeber:innen in Österreich Pflicht — unabhängig von der Betriebsgröße. Das Arbeitsinspektorat kontrolliert die Einhaltung. Bei Verstößen können Verwaltungsstrafen verhängt werden. Wenn dein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt, kannst du dich an das zuständige Arbeitsinspektorat wenden.

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