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Kassenplatz Psychotherapie: So bekommst du einen

Schritt-für-Schritt-Anleitung, Wartezeiten pro Bundesland und Alternativen.

Ein Kassenplatz für Psychotherapie ist der günstigste Weg zur professionellen Unterstützung — deine Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig. Aber wie bekommst du einen, wie lange musst du warten, und was tust du in der Zwischenzeit? Dieser Ratgeber beantwortet alle wichtigen Fragen.

Was ist ein Kassenplatz genau?

Psychotherapeut:innen können mit einer oder mehreren Krankenkassen einen Kassenvertrag abschließen. Damit dürfen sie Therapiestunden direkt mit der Kasse abrechnen — für die Patient:in entstehen keine Kosten. Solche Therapeut:innen werden als "Kassentherapeut:innen" bezeichnet, und die freien Therapieplätze als "Kassenplätze".

In Österreich gibt es drei große Träger, bei denen Kassenverträge möglich sind:

  • ÖGK — Österreichische Gesundheitskasse (Großteil der Bevölkerung)
  • SVS — Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
  • BVAEB — Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete

Schritt-für-Schritt: So beantragst du einen Kassenplatz

  1. Arztbesuch: Geh zu deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt und schildere deine Situation. Du bekommst eine Überweisung oder einen Befund, der psychotherapeutische Behandlung empfiehlt.
  2. Therapeut:in finden: Suche über CheckPsy.at oder die offizielle Therapeutenliste des Gesundheitsministeriums nach Kassentherapeut:innen in deiner Region.
  3. Kontakt aufnehmen: Ruf direkt an oder schreib eine E-Mail. Frag explizit nach freien Kassenplätzen. Auf Wartelisten setzen lassen!
  4. Erstgespräch: Das erste Gespräch ist meist kostenpflichtig (auch beim Kassenplatz) oder wird pauschal abgegolten — frag vorher nach.
  5. Bewilligung: Die Therapeut:in beantragt bei der Kasse die Bewilligung für die Behandlung. Ohne Bewilligung zahlt die Kasse nicht.
  6. Therapie starten: Nach Bewilligung beginnt die Therapie — vollständig auf Kassenkosten.
💡 Praxis-Tipp: Setz dich auf mehrere Wartelisten gleichzeitig! Es ist absolut üblich, bei 5–10 Therapeut:innen gleichzeitig anzufragen. Wer zuerst einen Platz frei hat, meldet sich.

Wartezeiten: So lange dauert es in den Bundesländern

Die Wartezeiten auf einen Kassenplatz variieren stark je nach Region, Methode und Angebot. Hier ein realistischer Überblick (Stand 2024):

BundeslandWartezeit (Schätzung)Hinweis
Wien6–18 MonateHohe Nachfrage, viele Anbieter:innen
Graz / Steiermark4–12 MonateRegional sehr unterschiedlich
Linz / OÖ4–10 MonateLändliche Bereiche: länger
Salzburg3–9 MonateStadt vs. Land Unterschied groß
Innsbruck / Tirol4–10 MonateGrenzregionen teilweise besser
Vorarlberg3–8 MonateGut ausgebaut
Niederösterreich6–15 MonateWeite Einzugsgebiete
Burgenland6–12 MonateGeringes Angebot
Kärnten4–10 MonateRegional unterschiedlich

Diese Angaben sind Schätzungen aus Berichten der Österreichischen Psychotherapeutenkammer und Medienberichten. Die tatsächliche Wartezeit hängt von vieler Faktoren ab: Methode, Sprache, Spezialgebiet und Tagesform des Angebots.

Kontingente: Wie viele Stunden zahlt die Kasse?

Ein Kassenplatz ist nicht unbegrenzt. Kassentherapien werden in Kontingenten bewilligt:

  • Erstbewilligung: oft 10–20 Sitzungen
  • Verlängerung: möglich, wenn therapeutisch notwendig
  • Maximum: je nach Kasse oft bis zu 40–80 Sitzungen insgesamt
  • Bei schweren Diagnosen: individuell höhere Kontingente möglich

Verlängerungen werden von der Therapeut:in mit einem kurzen Bericht bei der Kasse beantragt. Patient:innen müssen dabei in der Regel nichts tun.

Das Erstgespräch bei Kassentherapie

Das Erstgespräch (auch "probatorische Sitzung" genannt) dient dazu, zu prüfen, ob Therapeut:in und Patient:in "zusammenpassen". Wichtig zu wissen:

  • Das Erstgespräch wird oft separat abgerechnet — auch bei Kassentherapeut:innen.
  • Bis zu 2–5 Probesitzungen sind möglich, bevor die eigentliche Therapie beginnt.
  • Du musst nicht bei der ersten Therapeut:in bleiben, wenn die Chemie nicht stimmt.
  • Erst nach dem Erstgespräch entscheiden beide Seiten, ob eine Therapie sinnvoll ist.

Mehr zum Thema Erstgespräch findest du in unserem Ratgeber: Das Erstgespräch — Was dich erwartet.

Alternativen wenn kein Kassenplatz frei ist

Du musst nicht monatelang warten — es gibt gute Alternativen:

1. Wahltherapie mit ÖGK-Zuschuss

Gehe zu einer Wahltherapeut:in (keine Kassenstelle) und stelle bei der ÖGK einen Antrag auf Kostenerstattung. Du bekommst rund 28–33 € pro Sitzung zurück. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Kosten der Psychotherapie.

2. Psychosoziale Beratungsstellen

Viele Gemeinden, Caritas, Diakonie und andere Träger bieten kostenlose oder günstige psychologische Beratung an. Diese ist zwar keine vollwertige Psychotherapie, kann aber in der Übergangszeit sehr helfen.

3. Online-Therapie

Online-Therapieplattformen haben oft kürzere Wartezeiten als Präsenztherapeut:innen. Lies unseren Ratgeber zu Online-Therapie in Österreich.

4. Ambulanzen und Kliniken

Psychiatrische Ambulanzen großer Krankenhäuser (z.B. AKH Wien, LKH Graz) bieten psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung auf Kassenbasis an. Auch hier gibt es Wartelisten, aber manchmal kürzere als bei niedergelassenen Therapeut:innen.

Häufige Fragen zum Kassenplatz

Brauche ich eine Überweisung für einen Kassenplatz?

Nicht zwingend, aber empfohlen. Eine Überweisung oder ein ärztlicher Befund erleichtert die Bewilligung durch die Kasse. In manchen Fällen kann die Therapeut:in auch ohne Überweisung eine Bewilligung beantragen.

Was passiert, wenn mein Kassenplatz ausläuft?

Du sprichst mit deiner Therapeut:in, die eine Verlängerung bei der Kasse beantragt. Solange therapeutischer Bedarf besteht, wird meist verlängert — allerdings nicht unbegrenzt.

Kann ich bei einer Kassentherapeut:in auch selbst zahlen?

Ja. Wenn du nicht auf den Kassenplatz warten möchtest, kannst du dich als "Selbstzahler:in" anmelden — die Therapeut:in hat dann oft früher freie Termine. Du kannst dann trotzdem den ÖGK-Zuschuss beantragen.

Wo finde ich Kassentherapeut:innen?

Nutze CheckPsy.at für die Suche in deiner Region, oder besuche die offizielle Liste des Gesundheitsministeriums auf gesundheitskasse.at.

Gibt es einen Anspruch auf einen Kassenplatz?

Rein rechtlich: Ja. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber das Angebot ist begrenzt, und ein "Recht auf sofortigen Kassenplatz" gibt es praktisch nicht. Der ÖBVP setzt sich politisch für mehr Kassenplätze ein.

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