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Was kostet Psychotherapie in Österreich?

Kassenplatz, Wahltherapeut:in, ÖGK-Zuschuss und Spartipps — transparent erklärt.

Der Weg in die Psychotherapie beginnt oft mit einer einfachen Frage: Kann ich mir das leisten? Die gute Nachricht: In Österreich gibt es ein mehrstufiges System aus Kassenplätzen, Zuschüssen und Sozialstaffelungen, das Therapie für viele Menschen zugänglich macht — du musst nur wissen, wie es funktioniert.

Die zwei Wege: Kassenplatz vs. Wahltherapeut:in

Grundsätzlich unterscheidet das österreichische System zwei Varianten:

  • Kassenplatz: Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten (oder fast alle).
  • Wahltherapie: Du bezahlst selbst und bekommst einen Teil rückerstattet.

Kassenplatz: Was zahle ich?

Bei Therapeut:innen mit Kassenvertrag — also einem direkten Vertrag mit der ÖGK, SVS oder BVAEB — übernimmt deine Krankenkasse die Kosten vollständig. Für dich entstehen keine direkten Kosten pro Sitzung.

Das Thema Kassenplatz ist komplex: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Kassenverträgen, und die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Wartezeiten von 3 bis 12 Monaten sind leider keine Seltenheit.

💡 Tipp: Wenn du gerade auf einen Kassenplatz wartest, kannst du trotzdem eine Wahltherapeut:in aufsuchen und dir die Kosten teilweise rückerstatten lassen. So musst du nicht monatelang warten, bevor du Hilfe bekommst.

Wahltherapie: Kosten und Zuschüsse

Wahltherapeut:innen rechnen direkt mit dir ab. Eine Psychotherapiestunde kostet je nach Therapeut:in, Bundesland und Methode typischerweise zwischen 60 und 150 Euro pro 50-Minuten-Einheit.

ÖGK-Zuschuss (Österreichische Gesundheitskasse)

Wenn du bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert bist, hast du Anspruch auf einen Kostenzuschuss für Wahltherapie. Dieser beträgt derzeit rund 28–33 Euro pro Sitzung (Stand 2024). Der genaue Betrag wird regelmäßig angepasst.

Voraussetzungen für den ÖGK-Zuschuss:

  • Die Therapeut:in ist im österreichischen Psychotherapeutenregister eingetragen.
  • Du legst eine ärztliche Überweisung oder einen Befund vor (je nach Kasse unterschiedlich).
  • Du stellst den Antrag VOR Therapiebeginn (bei manchen Kassen) oder danach.
  • Die Kasse genehmigt eine bestimmte Anzahl an Sitzungen (oft 10–20 zu Beginn).

Mehr Infos direkt bei der ÖGK (gesundheitskasse.at).

SVS-Zuschuss (Selbstständige und Bäuer:innen)

Wenn du selbstständig bist oder in der Landwirtschaft tätig bist, bist du bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) versichert. Auch die SVS gewährt Zuschüsse zur Psychotherapie, die Details findest du auf svs.at.

BVAEB (Beamte und Eisenbahner)

Bundesbeamt:innen und Eisenbahner:innen sind bei der BVAEB versichert und haben ebenfalls Anspruch auf Kostenerstattung. Die genauen Konditionen findest du bei der BVAEB.

Was bleibt nach dem Zuschuss? Rechenbeispiel

SitzungskostenÖGK-ZuschussSelbstbehalt
60 €~33 €~27 €
100 €~33 €~67 €
130 €~33 €~97 €

Sozialstaffel: Günstigere Therapie bei geringerem Einkommen

Viele Therapeut:innen bieten einkommensabhängige Tarife an — die sogenannte "Sozialstaffel". Wenn du Mindestsicherung, Arbeitslosengeld oder ein geringes Einkommen beziehst, kann dich vielen Therapeut:innen für 30–50 Euro pro Sitzung behandeln. Es lohnt sich, direkt zu fragen.

Auch Ausbildungskandidat:innen (Therapeut:innen in Ausbildung unter Supervision) bieten Therapie zu reduzierten Preisen an. Diese findest du zum Beispiel über den ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie).

Wie beantrage ich die Kostenerstattung?

  1. Hol dir eine ärztliche Überweisung (manche Kassen verlangen das).
  2. Finde eine eingetragene Wahltherapeut:in — zum Beispiel über CheckPsy.at.
  3. Reiche bei deiner Kasse vor Therapiebeginn einen Antrag ein (oder frag nach dem Ablauf).
  4. Warte auf Genehmigung — diese dauert oft 2–4 Wochen.
  5. Nach jeder Sitzung bekommst du eine Honorarnote von der Therapeut:in.
  6. Diese Honorarnoten reichst du bei der Kasse ein (online oder per Post).
  7. Die Kasse überweist dir den Zuschuss direkt aufs Konto.
⚠️ Wichtig: Beginne erst NACH der Genehmigung mit der Therapie, wenn deine Kasse das so verlangt. Nachträgliche Anträge werden oft abgelehnt. Frag im Zweifelsfall zuerst telefonisch bei deiner Kasse nach.

Tipps zum Sparen

  • Kassenplatz-Liste durchforsten: Nutze CheckPsy.at und filtere nach Kassenvertrag.
  • Sozialstaffel ansprechen: Frage direkt bei der Therapeut:in nach einkommensabhängigen Tarifen.
  • Ausbildungskandidat:innen: Günstigere Sitzungen mit Therapeut:innen in Ausbildung.
  • ÖGK-Zuschuss nutzen: Auch bei Wahltherapie bekommst du bis zu 33 € zurück.
  • Psychologische Beratungsstellen: Viele Gemeinden und NGOs bieten kostenlose oder günstige Erstgespräche an.
  • Online-Therapie: Oft günstiger als Präsenztherapie — lies unseren Ratgeber zu Online-Therapie in Österreich.

Häufige Fragen zu den Kosten

Muss ich die Honorarnoten selbst einreichen?

Ja, bei Wahltherapie reichst du die Honorarnoten selbst bei deiner Kasse ein. Einige Kassen bieten das online an (z.B. über das ÖGK-Portal). Kassenkund:innen bei einer Kassentherapie müssen nichts einreichen — das erledigt die Therapeut:in direkt.

Wie viele Sitzungen werden von der Kasse bezuschusst?

Das variiert je nach Kasse und Diagnose. Typischerweise werden zunächst 10–20 Sitzungen genehmigt. Bei Bedarf kann eine Verlängerung beantragt werden. Bei Kassenplätzen ist oft eine bestimmte Kontingentgrenze (z.B. 40 Stunden) festgelegt.

Kann ich steuerlich etwas absetzen?

Psychotherapie kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sein, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Lass dich dazu von einem Steuerberater oder der Arbeiterkammer beraten.

Was wenn ich gar nichts zahlen kann?

In Akutsituationen hilft die Telefonseelsorge (0800 222 33 00, kostenlos, 24/7). Viele Bundesländer bieten außerdem kostenlose psychosoziale Beratungsstellen an. Frag auch bei deiner Gemeinde nach. Lies auch unsere FAQ für weitere Infos.

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